Genehmigungsbedarf offen
Wir erfassen Ihr Vorhaben und klären, welche weitere fachliche oder behördliche Prüfung erforderlich ist.
KLARHEIT VOR DEM NÄCHSTEN SCHRITT
Wir sortieren die Ausgangslage, vorhandene Unterlagen und den weiteren Prüfbedarf. Daraus wird ein Angebot für die Begleitung von der Vorbereitung des Antrags bis zum Bescheid.
Erforderliche Bauvorlageberechtigung, Fachplanung und Zuständigkeiten werden vor Beauftragung geklärt.
WO STEHEN SIE GERADE?
Wir erfassen Ihr Vorhaben und klären, welche weitere fachliche oder behördliche Prüfung erforderlich ist.
Vorhandene Pläne und Nachweise werden gesichtet. Fehlende Beiträge werden gezielt ergänzt.
Unterlagenstand, Zuständigkeiten und Einreichungsweg abstimmen. Danach das Verfahren geordnet begleiten.
KOSTENLOSER GENEHMIGUNGS-ERSTCHECK
Geplant sind 15 Minuten, um Vorhaben, Standort und vorhandene Unterlagen zu besprechen. Wir stimmen ab, welche weiterführende Prüfung nötig ist und was ein passendes Angebot enthalten sollte.
Das Orientierungsgespräch ist keine abschließende Bestätigung der Genehmigungsfreiheit.
DER MÖGLICHE LEISTUNGSUMFANG
Die Bausteine werden zu Ihrem Vorhaben und zum vorhandenen Unterlagenstand angeboten. Markieren Sie, wobei Sie Unterstützung wünschen.
Die Auswahl beschreibt Ihren Bedarf und wird in die unverbindliche Anfrage übernommen. Der Gesamtpreis wird im Angebot festgelegt.
NACHVOLLZIEHBAR VOM START BIS ZUM BESCHEID
Vorhaben und Unterlagen erfassen. Weiteren Prüfbedarf und den passenden Verfahrensweg abstimmen.
Leistungsumfang, Gesamtpreis, Fachplaner, erforderliche Berechtigungen und Nebenkosten festlegen.
Benötigte Pläne, Berechnungen und Formulare vorbereiten und die Einreichung durch die zuständige Person koordinieren.
Behördliche Rückfragen und Nachforderungen bearbeiten, den Stand nachhalten und den Bescheid mit seinen Auflagen durchgehen.
DIE ANTRAGSUNTERLAGEN
Je nach Vorhaben, Verfahren und behördlicher Anforderung wird festgelegt, welche Unterlagen benötigt werden und wer sie erstellt.
Die konkrete Genehmigungsfähigkeit und Anforderungen werden projektbezogen geprüft. Aus dieser Übersicht entsteht keine automatische Aussage über die Zulässigkeit eines Vorhabens.
Pläne & GrundstückGrundrisse, Schnitte, Ansichten sowie benötigte Lage- und Grundstücksunterlagen.
Beschreibung & BerechnungenBaubeschreibung, Flächen, Rauminhalt und weitere verlangte Angaben nach Bedarf.
Nachweise & FormulareBeiträge der Fachplanung, Antragsformulare, erforderliche Unterschriften und Vollmachten.
VerfahrensdokumentationEinreichung, Rückfragen, Nachreichungen, Bescheid und dokumentierte nächste Schritte.
FÜR DEN ERSTEN TERMIN
Auch mit unvollständigen Unterlagen können Sie zunächst eine Orientierung anfragen.
Das wird anhand Ihres konkreten Vorhabens und des Objektstandorts fachlich geklärt. Der kostenlose Erstcheck sortiert die Ausgangslage. Eine belastbare Bewertung kann zusätzliche Unterlagen und behördliche Abstimmung erfordern.
Der Betrag ist ein geplanter Einstiegspreis für einen individuell abgegrenzten Leistungsumfang. Nach dem Erstcheck erhalten Sie ein Angebot für die benötigte Vorbereitung und Verfahrensbegleitung. Der Umfang einschließlich Fachleistungen, Nachreichungen und Nebenkosten wird ausdrücklich vereinbart.
Die für das konkrete Verfahren erforderliche berechtigte Person übernimmt die entsprechende Planungs- und Einreichungsverantwortung. Ob die EDB diese Rolle selbst abdecken kann oder ein geeigneter Fachpartner benötigt wird, ist vor Beauftragung zu bestätigen. Dieser Entwurf behauptet keine bisher ungeprüfte Berechtigung.
Diese Positionen sind nicht pauschal im Einstiegspreis enthalten. Behörden- und Prüfgebühren, amtliche Lageunterlagen, Vermessung sowie erforderliche Tragwerks-, Brand- und sonstige Fachnachweise werden im Angebot gesondert benannt und abgegrenzt.
Behördliche Abstimmungen, Rückfragen, Nachforderungen und Verfahrensdokumentation sind als Bausteine der Begleitung vorgesehen. Zuständigkeit, Vollmacht und Bearbeitungsumfang werden im Auftrag festgelegt.
Die Entscheidung und Bearbeitungsdauer liegen bei der zuständigen Behörde. Die angebotene Begleitung umfasst den vereinbarten Prozess bis zum Bescheid. Bei einer Ablehnung oder notwendigen Änderung werden weitere Planungsschritte und deren Umfang gesondert abgestimmt.
Geben Sie den tatsächlichen Baustand und vorhandene Behördenkorrespondenz an. Das weitere Vorgehen muss individuell durch die zuständigen qualifizierten Beteiligten geklärt werden. Die Seite trifft keine pauschale Aussage zur nachträglichen Genehmigungsfähigkeit.
Die Seite ist derzeit ein privater EDB BauKompass. Sie können eine unverbindliche Anfrage vorbereiten. Verkaufsabwicklung, Steuerangaben, Berechtigungen und Fachpartner werden vor einem öffentlichen Verkaufsstart abschließend geklärt.
DER NÄCHSTE SCHRITT