
Angebots- und Rechnungsprüfung im Bau
EDB prüft Bauangebote und Rechnungen technisch und rechnerisch. Auftraggeber erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage, bevor Leistungen beauftragt oder Zahlungen freigegeben werden.
Was wir prüfen
Die Prüfung wird an die vorhandenen Vertrags- und Projektunterlagen angepasst. Typische Prüfpunkte sind:
- Vollständigkeit und Vergleichbarkeit angebotener Leistungen
- Mengenansätze, Einheitspreise und Rechenwege
- Nebenleistungen, Alternativen und erkennbare Leistungsabgrenzungen
- Zuordnung von Abschlags- und Schlussrechnungen zum dokumentierten Leistungsstand
- Nachträge, Stundenlohnarbeiten und sonstige Zusatzforderungen
Das Ergebnis wird mit Hinweisen, Rückfragen und auffälligen Positionen dokumentiert. Die technische und rechnerische Prüfung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Prüfung in vier Schritten
Unterlagen: Wir benötigen je nach Auftrag Leistungsverzeichnis, Angebote, Vertrag, Pläne, Aufmaße, Rechnungen und vorhandene Nachweise.
Abgleich: Positionen, Mengen und Preise werden mit dem vereinbarten Leistungsumfang verglichen.
Klärung: Unklare oder abweichende Positionen werden nachvollziehbar markiert.
Ergebnis: Der Auftraggeber erhält eine strukturierte Prüfübersicht als Grundlage für Verhandlung, Beauftragung oder Zahlung.

Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Angebotsprüfung?
Besonders bei mehreren Angeboten, umfangreichen Leistungsverzeichnissen, auffälligen Preisunterschieden oder unklaren Nebenleistungen schafft eine Prüfung Vergleichbarkeit.
Welche Rechnungen kann EDB prüfen?
Je nach Beauftragung können Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Stundenlohnabrechnungen und Nachtragsrechnungen technisch und rechnerisch geprüft werden.
Prüft EDB auch den tatsächlichen Leistungsstand?
Wenn Baustellendokumentation, Aufmaße und gegebenenfalls eine Begehung Bestandteil des Auftrags sind, kann der abgerechnete Stand mit den verfügbaren Nachweisen abgeglichen werden.
Gibt EDB die Zahlung frei?
EDB kann eine technische und rechnerische Prüfempfehlung dokumentieren. Die rechtsgeschäftliche Zahlungsfreigabe trifft der Auftraggeber oder eine bevollmächtigte Stelle.
Ist die Prüfung eine Rechtsberatung?
Nein. Vertrags- oder Rechtsfragen müssen bei Bedarf durch eine dafür qualifizierte Rechtsberatung geprüft werden.
Projekt besprechen
Senden Sie uns die vorhandenen Unterlagen und nennen Sie die gewünschte Prüftiefe. Nach einer ersten Sichtung grenzen wir Aufwand, Ergebnisformat und Bearbeitungszeit nachvollziehbar ab.