Fragen & Antworten rund ums Bauen

Kurze, verständliche Antworten zu Bauüberwachung, Projektsteuerung, Bauabnahme, Baumängeln, Ausschreibung und Vergabe.

Projektsteuerung & Bauüberwachung

Die Projektsteuerung koordiniert insbesondere Kosten, Termine, Qualität, Entscheidungen und Schnittstellen des Gesamtprojekts. Die Bauüberwachung konzentriert sich stärker auf die Ausführung auf der Baustelle und den Abgleich mit Planung, Vertrag und technischen Anforderungen.
Idealerweise vor Beginn der wesentlichen Bauarbeiten. Dann können Prüfpunkte für später verdeckte Bauteile frühzeitig festgelegt werden. Eine Beauftragung während der Bauphase ist ebenfalls möglich.
Ja. Zunächst werden Projektstand, Unterlagen, offene Punkte und Verantwortlichkeiten geprüft. Danach wird festgelegt, welche Leistungen sinnvoll und noch belastbar prüfbar sind.
Projektsteuerung & Bauüberwachung

Bauabnahme & Baumängel

Vor allem bei Neubauten, größeren Sanierungen oder wenn bereits Auffälligkeiten bekannt sind. Eine unabhängige technische Begleitung hilft, sichtbare Mängel, Restleistungen und fehlende Unterlagen strukturiert zu erfassen.
Das hängt von Art und Bedeutung der Mängel sowie vom Vertrag ab. Die technische Situation und die Feststellungen können dokumentiert werden. Rechtliche Entscheidungen sollten bei Unsicherheit anwaltlich geprüft werden.
Eine technische Ersteinschätzung anhand von Fotos, Videos und Unterlagen ist möglich. Sie ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung, wenn Ursache, Umfang oder Beweissicherung eine Untersuchung am Objekt erfordern.
Bauabnahme Oldenburg

Ausschreibung & Vergabe

Eine klare Leistungsbeschreibung, nachvollziehbare Mengen, eindeutige technische Anforderungen und eine Struktur, die Angebote vergleichbar macht. Grundlage ist immer der vorhandene Planungsstand.
Ja. Angebote können hinsichtlich Leistungsumfang, technischer Plausibilität, Mengen, Preisen und erkennbarer Abweichungen verglichen werden. Rechtliche oder vergaberechtliche Bewertungen sind davon zu unterscheiden.
Nachträge und Nachforderungen können im vereinbarten Umfang technisch und rechnerisch auf Plausibilität geprüft werden. Eine rechtliche Bewertung des Anspruchs ist nicht Bestandteil der Ingenieurleistung.
Die VOB/B kann sinnvoll sein, weil sie viele typische Abläufe im Bauvertrag konkret regelt, zum Beispiel Nachträge, Behinderungsanzeigen, Fristen, Abnahme, Mängel und Abrechnung. Das schafft klare Verfahren und erleichtert die Dokumentation sowie die Steuerung von Änderungen. Sie ist aber nicht automatisch günstiger für den Auftraggeber. Je nach Vertrag können sich gegenüber dem BGB auch Nachteile ergeben, etwa bei Verjährungsfristen oder formalen Anforderungen. Deshalb sollte die VOB/B bewusst, vollständig und passend zum konkreten Vertrag vereinbart werden. Bei Verbraucherverträgen und rechtlichen Einzelfragen ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Ausschreibung & Vergabe

Passend zum Thema Ausschreibung und Vertragsgrundlagen: VOB einfach erklärt – VOB/A, VOB/B und VOB/C.

Allgemeine Themen

Unterstützt werden private und gewerbliche Auftraggeber bei Hochbauprojekten sowie ausgewählten Infrastruktur- und Energieprojekten. Der konkrete Leistungsumfang wird projektbezogen abgestimmt.
Nein. Der Unternehmenssitz ist Oldenburg, Leistungen werden je nach Projekt auch in der Region und darüber hinaus erbracht.
Hilfreich sind eine kurze Projektbeschreibung, vorhandene Pläne, Baubeschreibung, Terminstand sowie bekannte Probleme oder offene Fragen. Für ein erstes Gespräch genügt häufig bereits eine kompakte Übersicht.
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