Planung von Bauprojekten

Nachtragsprüfung im Bau und bei VOB/B-Verträgen

EDB prüft Nachtragsforderungen technisch und rechnerisch. Wir gleichen den behaupteten zusätzlichen oder geänderten Leistungsumfang mit Vertrag, Leistungsverzeichnis, Planung, Baustellendokumentation und vorhandenen Nachweisen ab.

Inhalt der Nachtragsprüfung

Abhängig von Vertrag und Unterlagen prüfen wir insbesondere:

  • Beschreibung und technische Begründung der geänderten oder zusätzlichen Leistung
  • Abgrenzung zum ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang
  • Mengen, Aufmaße, Preisansätze und Rechenwege
  • Auswirkungen auf Bauablauf, Termine und angrenzende Leistungen
  • Vollständigkeit der vorgelegten Dokumentation

Bei VOB/B-Verträgen beziehen wir die vereinbarten Vertragsunterlagen und die dokumentierte Baupraxis ein. Die Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Anspruch rechtlich besteht, ist bei Bedarf gesondert juristisch zu bewerten.

Nachträge früh und nachvollziehbar klären

1. Ausgangslage sichern: Ursprünglichen Vertrag, Leistungsverzeichnis und Planungsstand zusammenstellen.

2. Änderung dokumentieren: Anlass, Anordnung, Zeitpunkt und betroffene Leistung nachvollziehbar erfassen.

3. Preis prüfen: Mengen und Kalkulationsansätze technisch sowie rechnerisch vergleichen.

4. Ergebnis festhalten: Prüffragen, Abweichungen und eine fachliche Empfehlung dokumentieren, bevor die Entscheidung getroffen wird.

Bauingenieur bei der Projektplanung

Häufige Fragen

Wann sollte ein Nachtrag geprüft werden?

Möglichst vor Beauftragung oder Ausführung, sobald Leistungsänderung, Begründung und Preisansatz vorliegen. Eine frühe Prüfung reduziert spätere Unklarheiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Fall Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, ursprüngliches Angebot, Pläne, Schriftverkehr, Bautagesberichte, Aufmaße und die vollständigen Nachtragsunterlagen.

Prüft EDB Nachträge bei VOB/B-Verträgen?

Ja, wenn die VOB/B wirksam vereinbart wurde und die relevanten Vertrags- und Projektdokumente vorliegen. Die Leistung umfasst die technische und rechnerische Prüfung, nicht die Rechtsberatung.

Kann auch ein bereits ausgeführter Nachtrag geprüft werden?

Ja. Die Aussagekraft hängt dann wesentlich von vorhandenen Anordnungen, Aufmaßen, Fotos, Bautagesberichten und sonstigen Nachweisen ab.

Was enthält das Prüfergebnis?

Das Ergebnis hält geprüfte Unterlagen, technische Einordnung, Mengen- und Preisauffälligkeiten, offene Fragen und eine fachliche Empfehlung nachvollziehbar fest.

Projekt besprechen

Sie haben eine Nachtragsforderung erhalten oder möchten eine Leistungsänderung vor Beauftragung prüfen lassen? Übermitteln Sie Vertrag, Leistungsverzeichnis und Nachtragsunterlagen für eine erste Einordnung.