Aktuelle Vermietung & Verwaltung
Hier finden Sie aktuelle Mietangebote sowie einen Überblick über die WEG-Verwaltung der EDB – Engineering & Dienstleistungsbüro GmbH. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und Leistungen rund um Vermietung oder Sondereigentum werden klar voneinander getrennt und jeweils gesondert vereinbart.
Aktuelle Mietangebote
Wählen Sie ein Objekt aus, um weitere Informationen zu erhalten. Über das Titelbild gelangen Sie direkt zu den Objektfotos; über „Objekt ansehen“ öffnen Sie die vollständige Beschreibung und alle weiteren Angaben.
WEG-Verwaltung – klar abgegrenzt und verlässlich organisiert
Die EDB – Engineering & Dienstleistungsbüro GmbH übernimmt die kaufmännische und organisatorische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Maßgeblich sind das Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, wirksame Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sowie der jeweils vereinbarte Verwaltervertrag. Die Verwaltung erfolgt neutral, wirtschaftlich und mit nachvollziehbarer Kommunikation.
Grundleistungen der WEG-Verwaltung
Zum vereinbarten Grundumfang können insbesondere gehören: • Vorbereitung, Einberufung, Leitung und Nachbereitung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr • Tagesordnung, Niederschrift und Beschlusssammlung • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht • Verwaltung von Hausgeld, Nachzahlungen, Sonderumlagen, Gemeinschaftskonten und Erhaltungsrücklage • Überwachung laufender Dienstleistungs-, Wartungs-, Prüf-, Versorgungs-, Entsorgungs- und Versicherungsverträge • regelmäßige Information, geordnete Unterlagenführung und gesetzlich geschuldete Einsichtnahme.
Laufende Objektbetreuung
Zur laufenden Betreuung gehören im vereinbarten Umfang die Überwachung der Hausordnung, eine jährliche Sichtkontrolle des Gemeinschaftseigentums sowie die Einholung einfacher Angebote für übliche Instandhaltungsmaßnahmen. Erkennbare technische Auffälligkeiten und erforderliche Maßnahmen werden eingeordnet, dokumentiert und der Eigentümergemeinschaft verständlich zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlüsse, Kostenrahmen und Eilfälle
Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung können im vereinbarten Kostenrahmen ohne vorherige Beschlussfassung veranlasst werden. Größere Instandhaltungen, Modernisierungen oder grundlegende Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bedürfen grundsätzlich eines Beschlusses. Bei Gefahr im Verzug, zur Fristwahrung oder zur Schadensminderung dürfen notwendige und unaufschiebbare Maßnahmen sofort eingeleitet werden.
Grund- und Sonderleistungen transparent getrennt
Die monatliche Grundverwaltung deckt die regelmäßig anfallenden Grundleistungen ab. Außerordentliche Eigentümerversammlungen, größere Baumaßnahmen, technische Sonderprüfungen, aufwendige Versicherungsfälle, gerichtliche oder behördliche Verfahren sowie besondere Dokumentations- und Herausgabeverlangen gelten als Sonderleistungen. Sie werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich anfallen, nicht bereits im Grundumfang enthalten sind und nicht durch eine Pflichtverletzung des Verwalters verursacht wurden.
Vermietung und Sondereigentum nur nach gesonderter Vereinbarung
Die WEG-Verwaltung betrifft ausschließlich das Gemeinschaftseigentum und die gemeinschaftlichen Belange. Vermietung, Wohnungsübergaben, Betriebskostenabrechnungen gegenüber Mietern, die Bearbeitung von Mängeln im Sondereigentum sowie eine weitergehende technische Beratung sind nicht Bestandteil der WEG-Grundverwaltung. Solche Leistungen können bei Bedarf separat und mit einem eigenen Auftrag vereinbart werden.

